-
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
München, den 28.11.2024 (IRW-Press/28.11.2024) – Das Oberlandesgericht München hat die Beschwerde der KB Holding GmbH gegen den Beschluss des Amtsgerichts München, Registergericht, vom 30. November 2023, mit dem der Antrag der KB Holding GmbH auf Löschung der Registereintragung vom 18. Februar 2021 (Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital, Eintragung Nr. 24) der UMT United Mobility Technology AG abgelehnt hatte, verworfen.
Das OLG München hat in seinem Beschuss vom 27. November 2024 die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Somit steht rechtskräftig fest, dass die Registereintragung vom 18. Februar 2021 (Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital, Eintragung Nr. 24) Bestand hat.
Zu dem Beschluss des Amtsgerichts München, Registergericht, vom 30. November 2023 verweisen wir auf die Ad-hoc-Meldung vom 19. Dezember 2023. Die KB Holding GmbH hat gegen den Beschluss vom 30. November 2023 Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde hat nunmehr das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 27. November 2024 verworfen (AZ des OLG München: 31 Wx 14/24 e). Die Beschwerde der KB Holding GmbH wurde als unzulässig verworfen, weil die KB Holding GmbH nicht beschwerdeberechtigt war. Gegen die Ablehnung der Vornahme einer Amtslöschung steht die Beschwerde nur demjenigen zu, der durch den Beschluss in einem eigenen sachlichen Recht beeinträchtigt wird. Dies war jedoch bei der KB Holding GmbH nicht der Fall und ergab sich insbesondere nicht aus der Gesellschafterstellung. Endet das Amtslöschungsverfahren mit dem Ergebnis, dass keine Löschung erfolgt, ist hiergegen eine Beschwerde des Gesellschafters nicht zulässig.
Dem Beschluss des OLG München vom 27. November 2024 war vorausgegangen ein Hinweisbeschluss des OLG München vom 23. Oktober 2024. In diesem Beschluss hatte der erkennende Senat nicht nur auf die fehlende Beschwerdeberechtigung der KB Holding GmbH hingewiesen, sondern auch auf eine voraussichtliche Unbegründetheit der Beschwerde, weil die Registereintragung vom 18. Februar 2021 nur unter den Voraussetzungen des § 398 FamFG, der insoweit § 395 FamFG verdrängt, gelöscht werden könnte, so dass eine Löschung der Registereintragung nur dann möglich wäre, wenn der Beschluss über die Ausnutzung des genehmigten Kapitals nach seinem Inhalt zwingende gesetzliche Vorschriften verletzen würde, was vorliegend jedoch nicht der Fall ist, und etwaige Verfahrensfehler eine Löschung nach § 398 FamFG nicht rechtfertigen könne.
Über die UMT AG:
Die UMT United Mobility Technology AG steht als innovatives Unternehmen vor allem für die Integration maßgeschneiderter Lösungen im Bereich der Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen. Der eigenentwickelte Payment Hub, KI und Blockchain ermöglicht der UMT AG, in dem stark wachsenden und nachgefragten Segment der Supply Chain Management Lösungen erfolgreich zu sein. Hierbei liegt der Fokus auf digitalen und skalierbaren Lösungen für das B2B-Segment. Zusätzlich strebt die UMT AG neben organischem Wachstum an, durch gezielte Akquisition von Unternehmen sowohl Kunden als auch Technologien aufzunehmen. Die über ein Jahrzehnt aufgebaute IT- und Consulting-Expertise ist die Basis für wertschaffende Investitionen in Unternehmen, die zur digitalen Transformation des Mittelstands beitragen.
Die Aktie der UMT United Mobility Technology AG (WKN: A2YN70 (
www.boerse-frankfurt.de/equity/DE000A2YN702), ISIN: DE000A2YN702 (
www.boerse-frankfurt.de/equity/DE000A2YN702)) wird an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und ist im Basic Board der Deutschen Börse AG notiert.(Ende)
Aussender: UMT United Mobility Technology AG
Adresse: Brienner Straße 7, 80333 München
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations
Tel.: +49 89 20 500 680
E-Mail: investor.relations@umt.ag
Website: www.umt.agISIN(s): DE000A2YN702 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Basic Board in Frankfurt, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, TradegateVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
UMT United Mobility Technology AG
Investor Relations
Brienner Straße 7
80333 München
Deutschlandemail : investor.relations@umt.ag
Pressekontakt:
UMT United Mobility Technology AG
Investor Relations
Brienner Straße 7
80333 Münchenemail : investor.relations@umt.ag
Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News-Ablage.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Beschwerde der KB Holding GmbH abgewiesen – Kapitalerhöhung vom 18. Februar 2021 hat Bestand.
veröffentlicht am 28. November 2024 in der Rubrik Allgemein
News wurden 1 x angesehen • Content-ID 105939
Beschwerde der KB Holding GmbH abgewiesen – Kapitalerhöhung vom 18. Februar 2021 hat Bestand.
Lesezeit dieser News ca. 2 Minuten, 25 Sekunden
News-ID 105939
auf News Ablage suchen
Werden Sie Blogger
News verbreiten auf News Ablage
Tragen Sie Ihre News auf Presseverteiler Connektar ein. Diese werden dann auch auf diesem Portal erscheinen. Machen Sie User neugierig. Berichten Sie was es für News bei Ihnen gibt.
Tragen Sie Ihre News auf Presseverteiler Connektar ein. Diese werden dann auch auf diesem Portal erscheinen. Machen Sie User neugierig. Berichten Sie was es für News bei Ihnen gibt.
letzte News in dieser Ablage
- Clever sein und delegieren – Ausbrennen – nein danke!
- About You startet Markenshop für Fabletics Activewear
- Übernahme: Bis zu 4.060% mit diesem Goldinvest.de-Altfavoriten!
- Bombastischer 75 Mio. CAD-Deal und Weltklasse-Ergebnisse zündet Mehrfach- Wachstums-„Wumms“!
- Die ZEQ-Weihnachtsspendenaktion 2024 geht in eine neue Runde – Ihre Stimme macht den Unterschied!
- Therapieresistenter Hodenkrebs im Fokus
- Schirmmacher: Innovative digitale Tools für die B2B-Vermarktung von Werbeschirmen
- HeizMax®: Effizientes Aufheizen und Trocknen von Estrich für optimale Bodenqualität
- Brazil Espresso – Der volle Geschmack Brasiliens in jeder Tasse
- In einen Solarpark investieren – Warum PV-Investments die Zukunft sind
News Ablage – Archiv
News Ablage