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Die NIS-2-Richtlinie bringt erhöhte Sicherheitsanforderungen zu Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe mit sich. Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH informiert über relevante Änderungen.
Die NIS-2-Richtlinie (Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit) wurde als Nachfolger der NIS-Richtlinie verabschiedet, um die Cybersicherheit in der EU weiter zu stärken. Sie trat am 27. Dezember 2022 in Kraft und bringt für viele Unternehmen neue Verpflichtungen mit sich.
Wer ist betroffen?
Die NIS-2-Richtlinie gilt für Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren, wie Energie, Gesundheit, Transport, Wasserwirtschaft, digitale Infrastruktur und Finanzwesen. Neu ist, dass sowohl „wesentliche“ als auch „wichtige“ Einrichtungen erfasst werden, was den Anwendungsbereich der Richtlinie deutlich erweitert. Unternehmen sind unabhängig von ihrer Größe betroffen, wenn sie in diesen Sektoren tätig sind.
Erhöhte Sicherheitsanforderungen:
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu stärken. Unternehmen müssen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, darunter Risikoanalysen, Erkennung und Abwehr von Vorfällen sowie regelmäßige Audits, um die Cybersicherheit aufrechtzuerhalten. Auch die Meldung von Sicherheitsvorfällen wird verschärft, und Vorfälle müssen unverzüglich an die Behörden gemeldet werden.
Was müssen Unternehmen tun?
o Sicherheitsmaßnahmen verschärfen: Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme ergreifen.
o Vorfallmeldungen: Cybersicherheitsvorfälle müssen innerhalb strenger Fristen gemeldet werden.
o Sanktionen: Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen und weitere rechtliche Konsequenzen.Warum ist das wichtig?
Die NIS-2-Richtlinie reagiert auf die zunehmenden Bedrohungen durch Cyberangriffe. Sie soll sicherstellen, dass kritische Infrastrukturen in der EU geschützt sind, und fördert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden. Langfristig trägt die Richtlinie zur Sicherheitsstrategie der EU bei und schützt sowohl Unternehmen als auch Bürger vor den Folgen von Cybervorfällen.
Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH bietet praxisorientierte Weiterbildungen deutschlandweit zur NIS-2-Richtlinie an. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.tuev-seminare.de/nis-2-richtlinie-praktische-anwendung-und-umsetzung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Frau Carolin Gerwert
Am TÜV 1
66280 Sulzbach/Saar
Deutschlandfon ..: 06897506531
web ..: https://www.tuev-seminare.de/
email : carolin.gerwert@tuev-seminare.deDie TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH ist Teil der TÜV Saarland Unternehmensgruppe und als spezialisierter Dienstleister im Seminargeschäft tätig. Unter Wahrung der Werte Sicherheit, Integrität und Neutralität sowie den Interessen der Stakeholder (Gesellschaft, Gesellschafter, Kunden und Dozenten) entwickelt die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH innovative Konzepte für Seminare, Inhouse-Schulungen, Fachtagungen und Webinare, die zügig, qualitativ hochwertig und kundenorientiert umgesetzt werden und den höchsten Standards entsprechen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Vermittlung praxisnaher Inhalte, der Beachtung individueller Kundenbedürfnisse und der Auswahl der zur Marke TÜV passenden (technisch orientierten) Themen.
Pressekontakt:
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Frau Carolin Gerwert
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66280 Sulzbach/Saarfon ..: 06897506531
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email : carolin.gerwert@tuev-seminare.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Erhöhte Sicherheitsanforderungen durch die NIS-2-Richtlinie – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
veröffentlicht am 17. Dezember 2024 in der Rubrik Allgemein
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Erhöhte Sicherheitsanforderungen durch die NIS-2-Richtlinie – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
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