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Im Jahr 2025 haben 18 Krankenkassen ihre Beiträge unterjährig angehoben. Bei einer Beitragserhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer günstigeren Kasse wechseln.
12.08.2025. Zum 1. August haben wieder drei gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Somit haben dieses Jahr bereits 18 Kassen unterjährig ihre Beiträge angehoben. Bei einer Beitragserhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer günstigeren Kasse wechseln, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.Zum 1. August haben drei gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht: Die bundesweit zugängliche SBK erhöhte ihren Zusatzbeitrag von 2,9 auf 3,8 Prozent und die BKK Linde von 2,5 auf 2,99 Prozent. Die betriebsbezogene, also nur für Angestellte des Unternehmens zugängliche Südzucker BKK erhöhte ihren Zusatzbeitrag von 2,3 auf 2,9 Prozent.
„Durch einen Kassenwechsel können je nach Einkommen allein durch die unterschiedlichen Zusatzbeiträge bis zu rund 1.100 Euro im Jahr eingespart werden“, weist Siegfried Karle, Vorsitzender der GVI, hin. Allerdings erhöht sich dann die persönliche Einkommensteuerzahlung, da auch weniger Sonderausgaben abgezogen werden können. Dadurch fällt die Ersparnis etwas geringer aus. Nach Ansicht von Siegfried Karle muss ein Kassenwechsel wegen des niedrigen Beitragssatzes aber nicht immer die beste Lösung sein.
„Möchte der Versicherte ein besonderes Versorgungsangebot wie zum Beispiel homöopathische Behandlungen in Anspruch nehmen oder ein attraktives Bonusprogramm nutzen, kann es sich lohnen, trotz eines höheren Zusatzbeitrags bei der bisherigen Krankenkasse zu bleiben oder eine Krankenkasse mit einem höheren Zusatzbeitrag zu wählen“, gibt Siegfried Karle, Vorsitzender der GVI, zu bedenken. „Allerdings bieten einige günstige Krankenkassen schon jetzt besondere Leistungen an. Deshalb sollten vor einem Wechsel die Leistungen der Krankenkassen genau verglichen werden“, empfiehlt Siegfried Karle.
Ein Wechsel der Krankenkasse ist heutzutage relativ einfach. Bei der neuen Krankenkasse muss lediglich ein Aufnahmeantrag gestellt werden, um die Kündigung der alten Kasse kümmert sich diese dann. Außerdem muss der Arbeitgeber informiert werden.
Weitere Informationen zum Thema „Krankenkassen, Zusatzbeitrag mit Tipps zum Kassenwechsel“ und einen Online-Vergleichsrechner gibt es kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI),
Herr Siegfried Karle
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74080 Heilbronn
Deutschlandfon ..: 07131-9133220
fax ..: 07131-91332119
web ..: https://www.geldundverbraucher.de
email : s.karle@geldundverbraucher.deDie Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es, den Verbrauchern zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Herr Siegfried Karle
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Erneute Beitragserhöhung bei den Krankenkassen – ein Kassenwechsel kann sich lohnen
veröffentlicht am 12. August 2025 in der Rubrik Allgemein
News wurden 132 x angesehen • Content-ID 113826
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