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Mit der Einführung der gesetzlichen Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung wird die Einhaltung der Vorgaben Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes und damit auch behördlich überprüfbar.
Unternehmen, die gegen die neuen Regeln verstoßen, müssen künftig mit Bußgeldern, Auflagen oder weiteren arbeitsrechtlichen Folgen rechnen.
Welche Verstöße können geahndet werden?
Laut dem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums gelten Verstöße insbesondere dann als ordnungswidrig, wenn Arbeitgeber Arbeitszeiten nicht, unvollständig oder gar nicht elektronisch aufzeichnen, Aufzeichnungen nicht aufbewahren oder nicht vorlegen, manipulierbare Systeme einsetzen oder Anordnungen der Arbeitsschutzbehörde nicht befolgen.Welche Bußgelder drohen?
Fehlerhafte oder fehlende Arbeitszeiterfassung kann als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geahndet werden.
Es drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro pro Verstoß, bei systematischen oder wiederholten Verstößen können Auflagen oder weitere Prüfungen durch die Arbeitsschutzbehörden erfolgen,
in besonders schweren Fällen kann dies auch arbeitsrechtliche Konsequenzen (z. B. Schadensersatzforderungen) nach sich ziehen.Wichtig:
Die Behörden können bei wiederholten oder groben Verstößen auch die Nutzung bestimmter Systeme untersagen, wenn diese als nicht manipulationssicher gelten.Wie können Unternehmen sich absichern?
Mit einem zertifizierten, manipulationssicheren System wie TimeSec lassen sich alle Anforderungen des Gesetzes zuverlässig erfüllen:
automatische, lückenlose Zeiterfassung
manipulationsgeschützte Speicherung
revisionssichere Auswertung und Exportfunktionen
gesetzeskonforme Dokumentation für Prüfinstanzen
Compliance als Wettbewerbsvorteil
Eine rechtssichere Zeiterfassung schützt nicht nur vor Sanktionen, sondern stärkt auch das Vertrauen von Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Auftraggebern. Sie signalisiert Professionalität, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein – zentrale Werte moderner Unternehmensführung.
Damit gilt:
Die Nichteinhaltung der Zeiterfassungspflicht kann teuer werden.
Unternehmen, die frühzeitig auf digitale, DSGVO-konforme Systeme wie TimeSec setzen, vermeiden Risiken und positionieren sich als compliance-sicher und zukunftsorientiert.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
TimeSec Zeitmanagement GmbH
Herr Sören Ladig
Lückstr. 72/73
10317 Berlin
Deutschlandfon ..: +49 30 30015491?
web ..: https://timesec.de/
email : info@timesec.deDie TimeSec Zeitmanagement GmbH aus Berlin entwickelt digitale Zeiterfassungslösungen speziell für Bau- und Handwerksunternehmen.
Gesellschafter ist die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (SKB).
TimeSec steht für einfache, transparente und rechtssichere Zeiterfassung – als Grundlage für effizientere Abläufe, weniger Bürokratie und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Mehr erfahren unter: www.timesec.de
Pressekontakt:
TimeSec Zeitmanagement GmbH
Herr Sören Ladig
Lückstr. 72/73
10317 Berlinfon ..: +49 30 30015491?
web ..: https://timesec.de/
email : info@timesec.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Sanktionen & Compliance Digitale Zeiterfassung – Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
veröffentlicht am 18. November 2025 in der Rubrik Allgemein
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Sanktionen & Compliance Digitale Zeiterfassung – Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
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