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Sibanye-Stillwater: Arbeitsgericht erklärt Ausweitung des Tarifvertrags auf AMCU für gültig und rechtmäßig
Johannesburg, 20. März 2019: Sibanye-Stillwater (JSE: SGL und NYSE: SBGL – www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298805) freut sich, mitteilen zu können, dass sie heute ein Urteil des Arbeitsgerichts (Gerichtshof) erhalten hat, das feststellt, dass die am 18. Februar 2019 mit der National Union of Mineworkers (NUM), UASA and Solidarity erzielte Ausweitung des mit der National Union of Mineworkers (NUM), UASA and Solidarity geschlossenen Goldtarifvertrags auf die AMCU und andere nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer gültig und rechtmäßig im Sinne von § 23 Abs. 1 lit. d) des Labour Relations Act, Nr. 66 von 1995 (S23(1)(d)) ist. Die Vereinbarung gilt für Nichtparteien der Vereinbarung.
Aufgrund der Rechtsverbindlichkeit des Verlängerungsvertrages wird das Unternehmen nun mit einem unabhängigen Verifizierungsprozess beginnen und daran teilnehmen, um die für die Umsetzung des Verlängerungsvertrages erforderliche Repräsentanz der verschiedenen Gewerkschaften zu bestätigen.
Neal Froneman, CEO von Sibanye-Stillwater, kommentierte: „Wir sind mit dem Urteil des Arbeitsgerichts sehr zufrieden. Dieses Urteil schafft Klarheit für alle Beteiligten über die Rechtsstellung des Antrags auf Ausdehnung des Tarifvertrags auf die AMCU im Sinne von § 23 Abs. 1 Buchstabe d). Darüber hinaus bietet sie einen klaren Weg, um den laufenden Streik in einer Weise zu lösen, die unsere Werte nicht beeinträchtigt oder unsere anderen Interessengruppen untergräbt, die ebenfalls negativ von der Streikaktion der AMCU betroffen sind. Wir fordern die AMCU nachdrücklich auf, das Urteil zu respektieren und die Einhaltung ordnungsgemäßer Verfahren im Interesse aller Parteien und eine friedliche Lösung dieses Streiks zu ermöglichen.“
Sibanye-Stillwater Investor Relations Kontakt:
James Wellsted
Leiter Investor Relations
E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
+27 (0) 83 453 4014
Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa (Proprietary) LimitedIn Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.chZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Diese Mitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der „Safe Harbor“-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie „Ziel“, „wird“, „Prognose“, „erwarten“, „potenziell“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „erwarten“, „können“ und anderen ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen über historische Sachverhalte sind. Die in dieser Mitteilung dargelegten zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorherzusagen sind und die sich im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater befinden, was dazu führen könnte, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse und Ergebnisse von Sibanye-Stillwater wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von allen zukünftigen Ergebnissen unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung. Sibanye-Stillwater übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieser Mitteilung widerzuspiegeln oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse zu reflektieren, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Sibanye Gold Limited
Jochen Staiger
1 Hospital Street
1780 Westonaria, Libanon
Südafrikaemail : info@resource-capital.ch
Sibanye ist der größte eigenständige Goldproduzent Südafrikas und einer der 10 größten Goldproduzenten weltweit.
Pressekontakt:
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Jochen Staiger
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Sibanye-Stillwater: Arbeitsgericht erklärt Ausweitung des Tarifvertrags auf AMCU für gültig und rechtmäßig
veröffentlicht am 20. März 2019 in der Rubrik Allgemein
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