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H & K Klöber Versicherungsmakler bietet mit dem WEG-Rechtschutz ein innovatives Versicherungskonzept für Wohnungseigentümergemeinschaften an
Darmstadt, den 13.02.2020: Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen, sind Streitigkeiten wegen Lärmbelästigung oder einem dreckigen Treppenhaus an der Tagesordnung. Handelt es sich um Eigentumswohnungen wird es komplizierter: Jeder Wohnungseigentümer möchte selbstständig über sein Eigentum bestimmen. Daher fehlt mitunter die Einsicht, dass z.B. bauliche Veränderungen nicht ohne gemeinschaftlichen Beschluss ausgeführt werden dürfen. Nicht selten enden diese Fälle dann vor Gericht. H & K Klöber Versicherungsmakler bieten hier WEGs Unterstützung in Form einer WEG-Rechtschutzversicherung an.Streitfälle im Verwalter-Alltag
Frau Müller hat den Balkon ihrer Eigentumswohnung mit einer besonderen Markisen-Vorrichtung anpassen lassen. Leider hat sie das ohne Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ausgeführt, die sie nun auffordert, die Veränderung rückgängig zu machen. Frau Müller sieht das nicht ein und klagt dagegen.
Die vom Malerbetrieb Farbklecks ausgeführte Sanierung des Treppenhauses wurde nicht zur Zufriedenheit der Wohnungseigentümer ausgeführt. Daher wurde gemeinschaftlich beschlossen, nicht den vollen Werklohn zu zahlen und auf Mängelbeseitigung zu bestehen. Der Malerbetrieb verklagt daraufhin die WEG.
Solche und ähnliche Fälle kennt jeder Hausverwalter.Die Eigentümerversammlung als zentrales Gremium
In regelmäßig Eigentümerversammlungen wird über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums entschieden, Dispute besprochen und im besten Fall geklärt.
Doch was tun, wenn Parteien uneinsichtig sind und es zu keiner Einigung kommt? Wenn sich einzelne Parteien „quer“ stellen und weigern, dem gemeinschaftlichen Beschluss zu folgen? Oder gar ihre eigene Entscheidung treffen und umsetzen? Oder wenn es zu Streitigkeiten mit Handwerkern kommt?
Wenn Hausverwalter und Eigentümergemeinschaft keine Lösung finden, endet die Angelegenheit meist vor Gericht: Einzelne Wohnungseigentümer klagen die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft oder die WEG klagt gemeinschaftlich gegen Handwerker.Verwaltungsaufwand für den Hausverwalter muss nicht sein
Jeder Rechtsstreit bedeutet einen Verwaltungsaufwand für den Hausverwalter: Der geeignete Anwalt muss gefunden werden und jede weitere Entscheidung in Eigentümerversammlungen besprochen und entschieden werden. Dazu kommt eine finanzielle Belastung für die Wohnungseigentümergesellschaft.
Wer wünscht sich da nicht Unterstützung? H & K Klöber Versicherungsmakler bietet für solche rechtlichen Interessenwahrnehmungen ein neues, innovatives Versicherungskonzept an: die WEG-Rechtschutzversicherung.
Die WEG-Rechtschutzversicherung übernimmt in den genannten Fällen die Anwalts- und Gerichtsgebühren. Unter Umständen werden auch die Kosten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen bezahlt.Zwei Bausteine: Der WEG-Rechtschutz versichert umfassend
Die Rechtschutzversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften beinhaltet sowohl den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz wie auch zusätzlich den Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
a) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gilt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dinglichen Rechten an versichertem Gemeinschaftseigentum zugunsten der jeweils versicherten WEG. (Bsp. Streitigkeiten der WEG gegen Miteigentümer)b) Im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit für die versicherte WEG gilt der Hausverwalter als Beteiligter eines Beschlussanfechtungsverfahres als mitversichert.
c) In Mahn- und Vollstreckungsverfahren sind anstelle der Rechtsanwaltsgebühren auch die Kosten des Hausverwalter bis zur Höhe der erstattungsfähigen Kosten eines Rechtsanwalts versichert.
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, wenn die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum der versicherten WEG steht. (Bsp.: Verträge mit Schneeräumungsdiensten, Versicherungsverträge)
Außerdem enthalten sind die Kosten, die sich aus einer Streitvereinbarung des Wohnungseigentümergesetztes ergeben.Was ist nicht versichert?
Im WEG-Rechtschutz nicht versichert sind:
o Streitigkeiten einzelner Wohnungseigentümer gegen die WEG oder untereinander
o Dispute des Verwalters gegen einzelne Wohnungsparteien der WEG oder DritteSie haben Fragen oder wünschen sich mehr Informationen zum H & K Klöber WEG-Rechtschutz?
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter: https://hk-kloeber.de/geschaeftsfelder/immobilienwirtschaft/weg-rechtsschutz/ oder von unserem WEG-Rechtschutz-Experten unter der Telefonnummer 06151 / 360 92 30 oder per E-Mail privat@hk-kloeber.de.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
H & K Klöber Versicherungsmakler GmbH
Herr Kevin Klöber
Rösslerstraße 90
64293 Darmstadt
Deutschlandfon ..: 06151 360 92 0
web ..: http://www.hk-kloeber.de
email : info@hk-kloeber.deBei der H & K Klöber Versicherungsmakler GmbH steht der Name für ein inhabergeführtes Unternehmen.
Als einer der führenden Versicherungsmakler bieten wir unseren Kunden seit mehr als einem Jahrzehnt umfangreiche Beratung und maßgeschneiderte Versicherungsprodukte.
Wir haben uns auf die Dienstleistungen für Immobilien- und Objektverwaltungsunternehmen spezialisiert und können uns als von Versicherungsnehmern unabhängiger und freier Makler, in völliger Interessengleichheit mit Ihnen bewegen. In diesem durch besondere Sorgfaltspflicht geprägtem Bereich haben wir ein hohes Maß an Professionalität, Fachwissen und Beständigkeit entwickelt.
Dieses Knowhow ist die Basis für die individuelle Betreuung unserer Kunden, in der uns der persönliche Kontakt besonders wichtig ist.
Pressekontakt:
H & K Klöber Versicherungsmakler GmbH
Frau Claudia Stannek
Rösslerstraße 90
64293 Darmstadtfon ..: 06151 360 252
web ..: http://www.hk-kloeber.de
email : claudia.stannek@hk-kloeber.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Rechtschutzversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften
veröffentlicht am 13. Februar 2020 in der Rubrik Allgemein
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Rechtschutzversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften
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