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Trotz Zusagen für schnelle Kredite ändert sich die Kreditvergabe nicht. Corona ist keine Garantie für einen schnellen Kredit. Bonität bleibt Voraussetzung für eine Kreditzusage.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist angehalten, Selbständige, Freiberufler und Unternehmen mit Kreditabsicherungen durch die Corona-Krise zu führen. Dabei verfügt die KfW selbst über kein Filialnetz, an das man sich wenden kann. Anträge auf Kredite müssen deshalb, wie bisher, über die Hausbank, eine Sparkasse oder eine sonstige Geschäftsbank gestellt werden. Die Bonität des Anfragenden wird nach wie vor, ausschlaggebend sein, ob ein Kredit gewährt wird, oder nicht. Die KfW übernimmt bei einer positiven Bewertung zwischen 70% und 90% der Risiken, die mit einer Kreditvergabe verbunden sind. Das ist zwar wesentlich mehr als bisher, hilft aber denjenigen nicht, deren Bonität für einen Überbrückungskredit nicht ausreicht.
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Für diejenigen, die aus dem Raster fallen gibt es die Möglichkeit, sich einen Kreditvertrag auf die persönliche Situation ausarbeiten zu lassen. Die Anfrage ist kostenlos, die Bearbeitung erfolgt mit der entsprechenden sozialen Verantwortung. Zusatzverträge und Nebenleistungen werden nicht angeboten.
Die Kreditzusage und die Konditionen für den Kredit sind nicht von der Schufa-Auskunft abhängig. Die Vergabe erfolgt als Onlinekredit.
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Die Bonität des Antragstellers wird über die Selbstauskunft beurteilt. Der Kreditantrag ist schnell online ausgefüllt, und wird an Werktagen innerhalb von 20-30 Minuten bearbeitet. Voraussetzung für die Kreditzusage ist ein monatliches Einkommen von mindestens 1.100,–Euro. Vorkosten oder sonstige Gebühren für eine Kreditanfrage werden nicht erhoben.
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Herr Rudolf Stier
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Schnelle Kredithilfe wegen Corona?
veröffentlicht am 18. März 2020 in der Rubrik Allgemein
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Schnelle Kredithilfe wegen Corona?
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