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MIAG GmbH bietet erweiterten Service von Forderungseinzügen über Mahnverfahren bis zu Zwangsvollstreckungen.
Eine Lücke im Portfolio der MIAG GmbH ist geschlossen: Die Registrierung als Inkassounternehmen ist vollzogen. Damit versetzt sich das Unternehmen in die Lage, Forderungen gegenüber Schuldnern eigenständig verfolgen zu können. Mit den qualifizierten Mitarbeiterinnen Gabriele Riecken-Hübner und Marina Wolf konnte dieser Bereich jetzt abgedeckt werden. Inzwischen ist die MIAG GmbH im Rechtsdienstleistungsregister des Oberlandesgerichts Schleswig unter der Nummer „3712 Ea-285“ eingetragen. „Neben der MIAG gibt es lediglich ein weiteres Immobilienunternehmen in Schleswig-Holstein, welches über eine solche Eintragung verfügt“, berichtet Gabriele Riecken-Hübner, Forderungsmanagerin bei der MIAG.
Im Kern umfasst der Bereich, welches das Forderungsmanagement auch für Kunden außerhalb der DFK-Unternehmensgruppe anbietet, diverse Dienstleistungen. Dazu zählt der Einzug sowie die Titulierung von Forderungen und deren Langzeitüberwachung. Außerdem führen die qualifizierten Mitarbeiter Zwangsvollstreckungen durch. Darüber hinaus initiieren und begleiten sie vorgerichtliche sowie gerichtliche Mahnverfahren.
Die Eintragung ist an die Sach- und Fachkenntnisse sowie die Qualifikation und die Berufserfahrung der jeweiligen Mitarbeiter geknüpft. So prüfte der Direktor des Oberlandesgerichts anhand der eingereichten Nachweise die Eignung. Da beide Mitarbeiterinnen durch Berufserfahrung, außergewöhnliche Kenntnisse im Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie im Fall von Marina Wolf durch ihre Rechtsfachwirtausbildung die Anforderungen erfüllten, erfolgte die Eintragung. In der Praxis bedeutet das: Die beiden Mitarbeiterinnen sind jetzt gemäß des seit 2008 geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes befugt, Dienstleistungen im Bereich des Forderungseinzugs sowie des Zwangsvollstreckungsrechts zu erbringen und hierfür Gebühren nach dem für Anwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu erheben. Gabriele Riecken-Hübner erklärt: „Das heißt, dass Schuldner nach der Zivilprozessordnung nicht nur die zulässigen Mahnkosten von 2,50 Euro und Zinsen neben der geschuldeten Forderung erstatten müssen, sondern auch die Gebühren für die von der MIAG eingeleiteten Maßnahmen.“
Nachdem das erste Jahr der Neustrukturierung der Abteilung gewidmet war, ging das Duo im Sommer 2019 die Registrierung der MIAG als Inkassounternehmen an. Aufgrund des Status als Inkassounternehmen werden die Wohnungseigentümer jetzt direkt als Antragsteller bzw. Gläubiger vertreten. „Besonders für Kunden, die ohne das Rundum-Sorglos-Paket der DFK eine Wohnung erworben haben, stellt dies eine wichtige Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen dar“, sagt Gabriele Riecken-Hübner. Die Eigentümer müssen keine fremden Anwälte mehr beauftragen, sondern können auf die Qualifikation des MIAG-Inkassounternehmens vertrauen.
Bereits im ersten Jahr 2019 entwickelte sich der Bereich ausgezeichnet, wie MIAG-Geschäftsführer Stefan Frank bestätigt: „Unsere Inkassoabteilung erzielte mit den diversen Tätigkeiten aufgrund hoher Einsatzbereitschaft und unternehmerischen Denkens Sondereinnahmen für die MIAG in einer Gesamthöhe von 85.000 Euro.“ Dass sich hinter dem neuen Geschäftszweig ein großes Potenzial verbirgt, zeigen Orientierungswerte zum Thema Mietrückstände: In Abhängigkeit von der Objektlage und der damit verbundenen Mieterklientel befinden sich ca. 10 bis 15 Prozent der Bewohner durchgehend mit Zahlungen im Rückstand. Die beiden Forderungsmanager verdeutlichen: „Eines ist sicher: Schuldner gibt es immer. Und damit die Gläubiger an ihr Geld kommen, brauchen sie die MIAG.“
Kontakt:
MIAG GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 9
24568 Kaltenkirchen (bei Hamburg)Tel.: 0 41 91 – 91 00 40
Fax: 0 41 91 – 91 00 410
Email: forderung@miag24.deVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
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Herr Sebastian Pfläging
Gottlieb-Daimler-Straße 9
24568 Kaltenkirchen
Deutschlandfon ..: 04191 – 910040
fax ..: 04191 – 910002
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Registriertes Inkassounternehmen übernimmt den erfolgreichen Einzug von Forderungen
veröffentlicht am 2. November 2020 in der Rubrik Allgemein
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