• DGHS sieht nach der Orientierungsdebatte im Bundestag einen klaren Auftrag an die Ärzteschaft

    RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V., äußert kurz vor Beginn des diesjährigen Ärztetages Verständnis für die Position des Ärztekammer-Präsidenten Professor Dr. Klaus Reinhardt, dass Ärztinnen und Ärzte „keine zu zentrale Rolle“ (Prof. Reinhardt im „Spiegel“ vom 24.4.2021) bei der Suizidhilfe einnehmen wollen. Allerdings ist es, so Roßbruch, unverzichtbar, dass es Ärztinnen und Ärzten ohne Strafandrohung und der Gefahr berufsrechtlicher Sanktionen möglich sein muss, unter Beachtung von Sorgfaltskriterien die Rezepte für die zur Selbsttötung benötigten und geeigneten Medikamente auszustellen: „Es gibt viele Mediziner, die dazu bereit sind. Die Berufsordnungen einiger Landesärztekammern bauen aber noch immer eine einschüchternde Drohkulisse auf, so dass Mediziner Patienten mit einem begründeten Sterbewunsch oftmals nicht ergebnisoffen und sachlich beraten wollen.“ Selbstverständlich könne und dürfe kein Arzt zu einer indirekten oder gar faktischen Mitwirkung an einer Selbsttötung verpflichtet werden. Roßbruch: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020, das die Selbstbestimmung des Einzelnen so klar stärkte, muss für die Menschen signalisiert werden, dass es viele Hilfen ZUM Leben gibt. Sollte ein Einzelner zu dem Schluss kommen, dass er zum Sterben Hilfe braucht, sollte es genauso ein klares Signal geben, welches Verfahren er dazu durchlaufen muss.“

    Mit Blick auf die kürzlich im Bundestag stattgefundene Orientierungsdebatte zu einer möglichen Neuregelung der Suizidhilfe sagt DGHS-Präsident Roßbruch: „Die DGHS begrüßt die stattgefundene Orientierungsdebatte ausdrücklich, sie war längst fällig. Allerdings blieben die Wortbeiträge durchgehend an der Oberfläche und im eigenen Wertekanon stecken. Es scheint sich bis auf die Initiatoren der zwei Gesetzentwürfe noch kaum jemand ernsthaft damit befasst zu haben, wie die Hilfestellung und die Beratungsangebote konkret ausgebaut werden können.“ Beispielsweise wäre eine Pflicht für den Einzelnen, eine Beratungsstelle (mehrfach) aufzusuchen, für Schwersterkrankte unzumutbar. Zudem wäre eine allzu starke Einengung auf die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte als Helfende nicht wünschenswert. Als weiteren Punkt, der von der Politik behandelt werden muss, nennt Roßbruch eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz, das bislang eine entsprechende Verschreibung von Natrium-Pentobarbital, das sich bei Schweizer Sterbehilfeorganisationen als optimales Mittel bewährt hat, in Deutschland verhindert. Entscheidend bleibe, dass Menschen mit Suizidüberlegungen nicht allein gelassen werden. „Ein zugewandtes und ergebnisoffenes Gespräch, das letztlich die Suizidhilfe nicht kategorisch ausschließt, kann viele Verzweiflungshandlungen verhindern helfen“, so Roßbruch. Letztlich seien es nur sehr wenige Menschen, die eine Suizidhilfe tatsächlich in Anspruch nehmen, nicht selten genüge das Wissen, dass sie als Ultima ratio umsetzbar wäre.

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    veröffentlicht am 3. Mai 2021 in der Rubrik Allgemein
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