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Ab 2025 ist die neu ermittelte Grundsteuer zu zahlen. Was jeder Immobilieneigentümer jetzt vorbereiten kann
2019 wurde ein neues Bundesgesetz zur Ermittlung der Grundsteuer beschlossen. Das wurde nötig, da das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft hat. Da das Bundesgesetz eine Öffnungsklausel eingebaut hat, kann jedes Bundesland ein eigenes Berechnungsmodell anwenden. Ob damit in allen Bundesländern die Vorgaben des Verfassungsgerichtes umgesetzt wurden, wird sich zeigen.
Was müssen Eigentümer nun beachten?
– Am 01.01.2025 soll die neue Grundsteuer in Kraft treten.
– Hierfür muss jeder Eigentümer eines Grundstücks eine besondere Erklärung abgeben.
– Bei Eigentumswohnungen ist jeder Eigentümer selbst zuständig, nicht der WEG-Verwalter.
– Anzugeben sind die Werte zum 01.01.2022. Ein Beleg muss ohne Aufforderung nicht hinterlegt werden.
Die Erklärung ist voraussichtlich erst ab dem 01.07.2022 abzugeben, da die Formulare noch nicht zur Verfügung stehen. Die Steuererklärung kann einfach elektronisch oder auch mit Papierformularen an die zuständigen Finanzämter übermittelt werden. Der späteste Einreichungstermin wird der 31. Oktober 2022 sein. Je nach Bundesland kann es auch Abweichungen geben.
Bereiten Sie sich als Eigentümer jetzt vor, rät der Immobilienexperte Günther Gültling. Gerne helfen wir bei allen Fragen rund um Immobilien.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
GG Real Estate e.K.
Herr Günther Gültling
Talangerstr. 29
82152 Krailling
Deutschlandfon ..: 089-13947363
web ..: https://www.gg-immobilien.de
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Grundsteuer Ermittlung nach neuem Recht
veröffentlicht am 6. Januar 2022 in der Rubrik Allgemein
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Grundsteuer Ermittlung nach neuem Recht
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