-
In dieser Woche standen bei drei Kunden Gefährdungsbeurteilungen zu Gefahrstoffen auf der To-do-Liste.
Alle sind meiner Empfehlung gefolgt, haben sich Zeit genommen und sind durch ihren Betrieb geschlendert.
Sie haben nach links und rechts geschaut, geschlossene Türen geöffnet, einen Blick in Schränke und Schubladen geworfen; dabei haben sie eine Menge an Farben, Klebstoffen, Ölen und mehr gefunden – alles hat sich über die Jahre angesammelt. Keiner hat je gefragt, ob man den Kleber oder die Farbe irgendwann noch einmal benötige. Auch wurden immer noch Lösemittel in Sprudelflaschen gefunden; Farben in Marmeladengläsern und vieles mehr – gefährlich.
Alles, was die Dame und die beiden Herren gefunden haben, fällt unter die Gefahrstoffverordnung.
Was muss ich denn tun, wenn ich so etwas habe? Und ich bin mir sicher, wenn Sie intensiver prüfen, werden auch Sie fündig.
Zunächst sollten Sie sich fragen: Benötige ich das Produkt überhaupt? Gibt es nicht vielleicht, wenn auch etwas teurer, eine weniger gefährliche Alternative? Schlagwort: Ersatzstoffprüfung! Oder kann ich sogar das Verfahren ändern?Ein aktuelles Beispiel aus meiner Beratungspraxis.
Das Unternehmen hatte einen Waschtisch für die Kleinteilereinigung. Das verwendete Mittel war schädlich für Mensch und Umwelt.
Inzwischen konnte ein gleichwertiges Ersatzprodukt eines anderen Herstellers gefunden werden.
Das Mittel ist jetzt so unproblematisch, dass die Beschäftigten sogar auf Handschuhe verzichten können. Ausreichende Hygiene und Achtsamkeit sind jetzt ausreichend.
Ein enormer Erfolg für den Vorgesetzten, denn jetzt erspart er nicht nur den Mitarbeitern das Tragen von Handschuhen, sondern seinem Chef auch Kosten für Beschaffung und Entsorgung von Handschuhen. Ein nicht unerheblicher Posten in der Buchhaltung.Doch zurück zum eigentlichen Thema. Wie gehe ich systematisch vor, wenn ich kein anderes Verfahren oder ein anderes, weniger gefährliches Produkt gefunden habe?
Ich erstelle eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung für dieses Produkt.Ich benötige neben dem Sicherheitsdatenblatt ein leeres Blatt Papier, das Poster der BAuA zum einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) und einen Kugelschreiber. Und schon geht es los.
Statt eines leeren Blattes können Sie selbstverständlich auch den EMKG-Erfassungsbogen der BAuA verwenden.
Als Überschrift schreibe ich: „Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung für …“ (z. B. Reinigen von Kabelenden mit Ethylacetat und einem Lappen).
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Hartmut Frenzel
Herr Dr. Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
Deutschlandfon ..: 01602912140
web ..: http://www.fokus-betreiberpflichten.de
email : frenzel@dr-frenzel.comDr. Frenzel steht für:
– Technisches Know-how gepaart mit juristischem Fachwissen und ökonomischem Verständnis
– Wissen, was wichtig wird – 4 Tage Weiterbildung pro Monat
– Trockene Themen – pragmatische Lösungen bringen SicherheitPressekontakt:
Dr. Hartmut Frenzel | Betreiberpflichten auf den Punkt gebracht.
Herr Dr. Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertalfon ..: 02022541472
email : postfach@dr-frenzel.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News-Ablage.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Der Fall der Woche – EMKG
veröffentlicht am 1. April 2022 in der Rubrik Allgemein
News wurden 47 x angesehen • Content-ID 78080
Der Fall der Woche – EMKG
Lesezeit dieser News ca. 1 Minuten, 47 Sekunden
News-ID 78080
auf News Ablage suchen
Werden Sie Blogger
News verbreiten auf News Ablage
Tragen Sie Ihre News auf Presseverteiler Connektar ein. Diese werden dann auch auf diesem Portal erscheinen. Machen Sie User neugierig. Berichten Sie was es für News bei Ihnen gibt.
Tragen Sie Ihre News auf Presseverteiler Connektar ein. Diese werden dann auch auf diesem Portal erscheinen. Machen Sie User neugierig. Berichten Sie was es für News bei Ihnen gibt.
letzte News in dieser Ablage
- Immobilienmakler Köln Porz: KIC Immobilien ist Ihr vertrauenswürdiger Partner für Immobilien
- Horse Vitality Company : Hochwertiges Pferdefutter für die optimale Gesundheit Ihrer Vierbeiner
- HEALWELL AI gibt Finanzergebnisse für 4. Quartal und Geschäftsjahr 2023 bekannt
- Die neue TrendMiner-Version 2024.R1 bietet neue Event-Analytics-Funktionen zur Steigerung der betrieblichen Flexibilität und Rentabilität
- Vizsla Silver vereinbart den Erwerb eines neu konsolidierten, ehemals produzierenden Silberdistrikts im aufstrebenden silber-goldreichen Panuco-San Dimas-Korridor in Mexiko
- Trading.de verleiht Brokervergleich Award an GBE Brokers
- SYZYGY GROUP bestätigt vorläufige Zahlen: Umsatzerlöse steigen um 2 Prozent auf EUR 71,7 Mio. – operative EBIT-Marge beträgt rund 7 Prozent
- GOLD ROYALTY berichtet über die Finanz- und Betriebsergebnisse und Prognosen für 2023; Ungefähres Umsatzwachstum von 100 % im Jahr 2024, angetrieben durch die Aufnahme der Produktion durch Cornerstone Royalties
- Calibre schließt mit Reliable Controls Corporation einen Vertrag über die Vor-Inbetriebnahme und Inbetriebnahme ab und tätigt eine Vorauszahlung in Gold
- Meilensteine von ISX Financial: Vom RegTech-Start-up zur Börsennotierung
News Ablage – Archiv
News Ablage