-
Sie gelten bislang als in vielen Aspekten ungeklärte Krankheitsbilder, die zwischen den einzelnen Fachdisziplinen hin und her geschoben werden und sozialrechtliche Beurteilungen schwer machen.
Das Chronische Erschöpfungssyndrom (CFS) und die Fibromyalgie hatten über viele Jahrzehnte hinweg ein stiefmütterliches Dasein in Medizin und Wissenschaft. Auch Ämter, Behörden und Versicherungen hatten Schwierigkeiten, die komplexen Störungsbilder angemessen zu beurteilen. „Mittlerweile ist man da glücklicherweise ein Stück weiter“, attestiert der Leiter der bundesweit tätigen Selbsthilfeinitiative zu CFS und Fibromyalgie, Dennis Riehle, in einer aktuellen Stellungnahme und stellt fest: „Heute spielt es nicht mehr die zentrale Rolle, woher die Erkrankung eigentlich rührt, sondern welche Beschwerden und Einschränkungen sie verursacht. Damit ist gerade im Blick auf einen jeweils individuell festzustellenden Grad der Behinderung, eine Erwerbsminderungsrente oder Pflegebedürftigkeit ein Paradigmenwechsel geschehen, der prinzipiell viel mehr Möglichkeiten eröffnet, das tatsächliche Leiden des Einzelnen angemessener zu bewerten“, sagt der 37-Jährige, der seit acht Jahren an Fibromyalgie und CFS leidet. Beide Krankheiten sind durch ein diffuses Bild an Beeinträchtigungen gekennzeichnet, gemeinsam sind ihnen jedoch eine Belastungsintoleranz, Erschöpfung und häufig Schmerzen unklarer Ursache. Daneben können weitere Funktionsbereiche eingeschränkt sein, sei es entweder durch psychisch-kognitive Defizite, Magen-Darm-Beschwerden oder Nahrungsunverträglichkeiten, aber auch in Folge von Herz-Kreislauf-Problemen und einer insgesamt ausgeprägten Kraftlosigkeit von Muskeln, vereinzelt Nervenreizungen oder aber entzündeten Sehnenansätzen und empfindlichen Hautarealen. „Letztendlich bleibt bei der Mannigfaltigkeit der Symptome nur die logische Schlussfolgerung, beide Syndrom als systemische Erkrankung zu begreifen und sie nicht als reine Erschöpfungskrankheiten psychovegetativen Ursprungs anzusehen – wenngleich dieser bei vielen Betroffenen eine entscheidende Rolle spielt und nicht zuletzt oftmals im Vordergrund stehen dürfte“.
Die Rechtsprechung geht in aktuellen Urteilen deshalb auch davon aus, dass es einer auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittenen Beurteilung der sozialen Situation des Betroffenen bedarf: „Gerade im Schwerbehindertenrecht zählt die sogenannte ,führende Behinderung‘, welche demjenigen System des Organismus entstammt, das die schwersten und prägenden Symptome einer Erkrankung auslöst. Ein CFS ist folglich parallel zur Schwere der Funktionseinschränkungen und der verbliebenen Teilhabe am Alltagsleben bei vergleichbaren psychischen und/oder organischen Erkrankungen zu beurteilen, welche die Versorgungsmedizinischen Grundsätze in ihrem jeweiligen GdB einordnen. Insbesondere kommen hier Krankheiten des rheumatischen Formenkreises, Schmerzsyndrome, Bewegungsstörungen, Neurasthenien oder Depressionserkrankungen in Betracht, wobei weitergehende Beschwerden analog mit einem zusätzlichen Einzel-GdB zu bewerten sind und hieraus ein Gesamt-GdB als Ausdruck des individuellen Gesundheitszustandes zu bilden ist. Erheblich ist dabei das Funktionssystem, in welchem die führende Behinderung liegt und die damit Ausgangslage zur Festlegung des letztendlichen Grades der Behinderung und die Nachteilsausgleiche ist. Bei Erwerbsminderung und der Pflegebedürftigkeit geht es dann um die Einschränkung, am beruflichen Leben teilzuhaben beziehungsweise seinen Alltag selbstständig führen zu können. Sowohl in der Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, aber auch bei einer etwaigen Feststellung über eine Erwerbsminderung ist es zwingend erforderlich, dass nicht nur das Krankheitsbild vom Facharzt diagnostiziert und anhand der geltenden Klassifikationen untermauert wurde. Viel eher müssen die einzelnen Einschränkungen, die im individuellen Fall mit der ME einhergehen, einzelnen aufgelistet und in ihrer Intensität beschrieben werden. Hierzu eignen sich beispielsweise auch Ziffern aus dem ICD-Diagnoseschlüssel, Kapitel XVIII (Buchstabe R). Die größten Aussichten auf Erfolg können erfahrungsgemäß mit einem ausführlichen Attest eines Facharztes für Orthopädie, Neurologie oder Psychiatrie erzielt werden. In der Bestimmung des Pflegegrades ist vor allem die verbliebene Fähigkeit, die Lebensgestaltung noch eigenständig vornehmen zu können, von Bedeutung. Hierfür kann eine Einstufung in der sogenannten ,Bell-Skala‘ hilfreich sein“, sagt Riehle in seinen Einlassungen abschließend.
Die kostenlose Psychologische und Sozialberatung der Selbsthilfeinitiative ist überregional unter www.erschoepfung-fibromyalgie.de erreichbar.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Ehrenamtliches Büro für Öffentlichkeitsarbeit – Dennis Riehle
Herr Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanz
Deutschlandfon ..: 07531/955401
web ..: https://www.presse-riehle.de
email : info@presse-riehle.deDas Büro für ehrenamtliche Öffentlichkeitsarbeit unterstützt gemeinnützige Vereine und Initiativen in der PR und im Marketing. Es wird vom Konstanzer Journalisten Dennis Riehle geleitet.
Hinweis: Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
Selbsthilfeinitiative Erschöpfung und Fibromyalgie
Herr Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanzfon ..: 07531/955401
web ..: https://www.erschoepfung-fibromyalgie.de
email : selbsthilfe@erschoepfung-fibromyalgie.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News-Ablage.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Chronisches Erschöpfungssyndrom (CFS) und Fibromyalgie als systemische Erkrankungen begreifen!
veröffentlicht am 4. November 2022 in der Rubrik Allgemein
News wurden 38 x angesehen • Content-ID 84630
Chronisches Erschöpfungssyndrom (CFS) und Fibromyalgie als systemische Erkrankungen begreifen!
Lesezeit dieser News ca. 2 Minuten, 49 Sekunden
News-ID 84630
auf News Ablage suchen
Werden Sie Blogger
News verbreiten auf News Ablage
Tragen Sie Ihre News auf Presseverteiler Connektar ein. Diese werden dann auch auf diesem Portal erscheinen. Machen Sie User neugierig. Berichten Sie was es für News bei Ihnen gibt.
Tragen Sie Ihre News auf Presseverteiler Connektar ein. Diese werden dann auch auf diesem Portal erscheinen. Machen Sie User neugierig. Berichten Sie was es für News bei Ihnen gibt.
letzte News in dieser Ablage
- Endeavour Silver stellt Update zum Baufortschritt bei Terronera im ersten Quartal 2024 bereit; Baufortschritt erreicht 53 % der Fertigstellung
- Desert Gold kündigt Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung mit Lead Orders im Wert von 910.000 C$ an
- Neue SEO-Challenge läuft: Agenturtipp.de startete am 16.04.2024 den originellen „RankensteinSEO“-Wettstreit!
- Zeitgewinn für Steuerberater in der hektischen Jahreszeit durch Marketing-Automatisierung
- Erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 bei HanseWerk-Tochter SH Netz: 12,5 Millionen Euro Dividende für Kommunen
- In Krisenzeiten greifen Investoren zu Gold und Staatsanleihen
- FendX optimiert seine REPELWRAP(TM)-Folie durch zusätzliche Produktionstestläufe auf der kommerziellen Fertigungslinie von Dunmore und informiert über Neuigkeiten aus dem Unternehmen
- First Phosphate durchteuft von der Oberfläche beginnend 92,5 m mit 11,82 % vulkanischem Phosphat auf seinem Projekt Bégin-Lamarche in Saguenay-Lac-St-Jean im kanadischen Quebec
- Millennial Potash schließt positive PEA mit einem Nettogegenwartswert nach Steuern(10) von 1,07 Mrd. $ und einem IRR von 32,6 % für sein Kaliprojekt Banio ab
- thalest group AG: Von der Vergangenheit in die Zukunft – Immobilien umnutzen mit Weitblick
News Ablage – Archiv
News Ablage