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Haftung bei Arbeitsschutzverstößen wird von Unternehmen oft unterschätzt.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist für ein erfolgreiches Unternehmen essentiell. Dies ist nicht nur ein wichtiger Beitrag für den Arbeitsschutz, sondern steigert auch die Qualität der Arbeit und damit die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für seine bestehenden Arbeitsplätze verpflichtet, das Leben und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen und für eine geeignete Organisation hierfür zu sorgen. Dies beinhaltet unter anderem auch die damit zusammenhängenden Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu übertragen. Ansonsten kann der Arbeitgeber bei Schadensfällen persönlich in Haftung genommen werden.
Die gesetzlichen Vorgaben für den Arbeitsschutz
Die Grundlage für den Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV-Vorschriften). Das oberste Ziel ist hierbei die Vermeidung von Arbeitsunfällen bzw. die damit verbundenen Gesundheitsgefahren. Dies umfasst auch die menschengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Hierbei werden gemäß Arbeitsschutzgesetz die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen je nach Tätigkeiten ermittelt. Der Arbeitsschutz umfasst daher immer die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.
Unabhängig von ihrer Größe sind alle Unternehmen verpflichtet die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit einzuhalten. Selbst nur mit einem Arbeitnehmer besteht die Pflicht eine Gefährdungsbeurteilung. Diese muss protokolliert und mit entsprechenden Maßnahmen dokumentiert werden.
Unter Gefährdungen wird jede Quelle einer arbeitsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigung oder eines Unfalles verstanden. Hierbei geht es um mögliche Einwirkungen von schädlichen Stoffen und Belastungen aus dem Arbeitsumfeld, die sich nachteilig auf den Arbeitnehmer auswirken können.
Mit dem Wartungsplaner grundsätzlich auf mehr Arbeitsschutz setzen
Schon zu einer Zeit, als das Arbeitsschutzmanagement mit einer Software nicht alltäglich war, hatte die Hoppe Unternehmensberatung in puncto digitalen Arbeitsschutz eine Vorreiterrolle. Um noch benutzerfreundlicher und optimal auf die Bedürfnisse der Benutzer eingehen zu können, wurde im Zuge der laufenden Digitalisierungsmaßnahmen die neuen Versionen des Wartungsplaners sowohl inhaltlich als auch entsprechend den neuesten digitalen Standards konsequent weiterentwickelt.
Der Wartungsplaner steuert rechtssicheres Arbeitsschutzmanagement
Die Software erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen gemäß BetrSichV, DGUV, TRBS und liefert eine Komplettlösung für rechtskonformes Arbeitsschutzmanagement.
Darüber hinaus lassen sich mit diesem Programm Gefährdungsbeurteilungen und das Führen eines Gefahrstoffkataster einfach und sehr effizient umsetzen.
Der Gesetzgeber und andere Prüforgane schreiben nicht nur für primäre Betriebsmittel, wie Maschinen und Anlagen, regelmäßige Wartungen und Prüfungen vor, sondern auch für andere potenzielle Gefahrenquellen, die Betriebsunfälle verursachen können. Mit dem Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung ist es möglich, alle prüfpflichtigen Betriebs- und Arbeitsmittel mit ihren Prüffristen an einem Ort zu speichern.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss hierbei den ganzen Betrieb im Auge behalten. Er hat die Aufgabe die Prüftermine einzuhalten, die externe Instanzen wie das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz vorgeben. Bei Nichtbeachtung können hohe Strafzahlungen drohen.
Der Wartungsplaner ein Plus an Sicherheit, Komfort und Leistung
Im Wartungsplaner sind sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsvorschriften inbegriffen. Besonders bei wiederkehrende Wartungsarbeiten ist dies wichtig, um den Qualitätsstandard sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Software mit einem entsprechenden Repertoire an Kalenderfunktionen zur Planung für die anstehenden Aufgaben und ein umfangreiches Paket an Auswertungstools ausgestattet. Die für die Instandhaltung Zuständigen können mit dem Tool über die anstehenden Termine wie Prüfungen, Wartungen, Reparaturen automatisch per E-Mail benachrichtigt werden.
Das Wartungsmanagement ist ein komplexer Prozess, da es viele Aspekte mit einbezieht. Ob Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Elektrosicherheit oder Arbeitsmedizin, jedes Unternehmen ist auf professionelles Wartungsmanagement angewiesen. Der Wartungsplaner ist hierfür die ideale Praxissoftware und sorgt für Transparenz und revisionssichere Dokumentation.
All-In-One-Software für die Nachverfolgung der Prüfungen im Arbeitsschutz
Mit dem Wartungsplaner hat man jederzeit Zugriff auf alle wichtigen Informationen. Sämtliche Vorschriften für den Arbeitsschutz werden durch den Wartungsplaner abgedeckt und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Software stellt eine Komplettlösung für ein rechtskonformes und professionelles Arbeitsschutzmanagement dar.
Im Internet finden Sie unter https://www.wartungsplaner.de zahlreiche Informationen und nützliche Tipps zum Thema Arbeitsschutz sowie zur Arbeitssicherheit.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Hoppe Unternehmensberatung
Herr Ulrich Hoppe
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstamm
Deutschlandfon ..: 0610465327
fax ..: 0610467705
web ..: https://www.Wartungsplaner.de
email : info@hoppe-net.deDie Hoppe Unternehmensberatung gehört zu den bekanntesten deutschen Anbietern von Software Wartungsplaner – Software für den Arbeitsschutz, Instandhaltungssoftware für das Wartungsmanagement und der Inventarisierungssoftware.
Hinweis:
Die HOPPE Wartungsplaner wurde mit den Innovationspreis „Best of IT“ der Initiative Mittelstand ausgezeichnet. Weiterhin wurde die Software mit dem Industriepreis prämiert.Pressekontakt:
Hoppe Unternehmensberatung
Herr Ulrich Hoppe
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstammfon ..: 0610465327
email : info@hoppe-net.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Sicherheit im Arbeitsschutz mit dem Wartungsplaner
veröffentlicht am 13. Januar 2023 in der Rubrik Allgemein
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