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Absichern vor dem finanziellen K.O.
Wenn der Fall plötzlich eintreten sollte, dass die Möglichkeit nicht mehr gegeben ist, der Berufstätigkeit noch nachgehen zu können, kann das fatale finanzielle Folgen haben. Vor allem, da auf die gesetzliche Versorgung in solchen Fällen kein großer Verlass ist. Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Denn wer prüft, wie er beim Verlust seiner Arbeitskraft abgesichert ist, merkt schnell: Auf die gesetzliche Versorgung ist nicht allzu viel Verlass.
Maximal ein Drittel des Bruttoeinkommens wird von der sogenannten Erwerbsminderungsrente übernommen, wobei auch dieser Betrag noch an viele Voraussetzungen geknüpft ist. Hier hilft eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – beispielsweise der LVM Versicherung. „Unsere BU-RentePlus leistet den Versicherten bei Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente“, erläutert John Pierre Galrao, der direkt in der Bremer Innenstadt eine LVM-Versicherungsagentur betreibt.
Umso früher man sich mit dem Thema der Berufsunfähigkeit auseinandersetzt, desto besser. „Denn wenn Berufsstartende aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, stehen sie in der Regel ohne staatliche Absicherung da. Unterstützung bekommt in der Regel nämlich nur, wer bereits fünf Jahre lang in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat“, führt der LVM Versicherungsagenturinhaber aus. Den Vorteil erst nach 10 Jahren den vollen Beitrag zahlen zu müssen, aber schon von Anfang an den vollen Versicherungsschutz zu erhalten, besitzen nur Azubis, Studierende und Berufseinsteigende.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
LVM Versicherung
Herr John Pierre Galrao
Martinistr. 24
28195 Bremen
Deutschlandfon ..: 042133004880
web ..: http://www.galrao.lvm.de
email : info@galrao.lvm.dePressekontakt:
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Herr John Pierre Galrao
Martinistr. 24
28195 Bremenfon ..: 042133004880
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email : info@galrao.lvm.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Im Härtefall ist eine gesetzliche Absicherung nicht ausreichend
veröffentlicht am 12. September 2023 in der Rubrik Allgemein
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Im Härtefall ist eine gesetzliche Absicherung nicht ausreichend
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